Wir, der Stadtelternrat, vertreten die Elterninteressen im Sinne unserer schulpflichtigen Kinder gegenüber der Stadt Salzgitter als Schulträger und der Schulbehörden. Wir beraten in allen Fragen, die für die Schulen in der Stadt Salzgitter von Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde sind verpflichtet, alle für unsere Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und unsere Stellungnahmen und Vorschläge zu hören.
Im Stadtelternrat hat nicht jede Schule ihren eigenen Vertreter. Je Schulform werden Vertreter für den Stadtelternrat gewählt. Die Wahl erfolgt als Wahlversammlung, in die alle Schulen einen Wahlberechtigten entsenden können. Der Wahlberechtigte wird durch den Schulelternrat der einzelnen Schule bestimmt. Jeder Wahlberechtigte kann zum Mitglied im Stadtelternrat gewählt werden. Die gewählten Mitglieder vertreten also nicht nur ihre eigene Schule, sondern die Interessen aller Schulen der jeweiligen Schulform.
Der Stadtelternrat setzt sich aus bis zu 20 stimmberechtigten Mitglieder und der gleichen Anzahl Stellvertreter zusammen. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Der Vorstand leitet und organisiert die Arbeit des Stadtelternrats und vertritt dessen Interessen nach außen.
Mindestens zweimal im Jahr finden öffentliche Stadtelternratssitzungen statt. Nicht nur die Delegierten können sich dort über die Arbeit des Vorstandes des Stadtelternrats informieren und sich in die Arbeit einbringen, auch Gäste sind herzlich willkommen.
Die Zusammenarbeit mit der Elternschaft ist erwünscht und notwendig, nur so kann eine gute Elternarbeit zum Wohle unserer Kinder gelingen.