Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Bitte von Herrn Finke teile ich Ihnen Nachstehendes zu Ihrer
Information mit:
Immer wieder gibt es unterschiedliche Auslegungen zu der Frage, wer die
Kosten für Schulgirokonten zu tragen hat. Aus aktuellem Schriftverkehr
zwischen dem Landeselternrat und dem Kultusministerium geht eindeutig
hervor:
Kosten für Schulgirokonten gehen nicht zu Lasten der Eltern; die
Kontoführungsgebühren sind durch die Schulträger zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Wachsmann
Landeselternrat Niedersachsen
Geschäftsstelle
Berliner Allee 19
30175 Hannover
Tel: 05 11 – 64 64 36 810
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